Förderung & Studienfinanzierung

Finanzierung Ihrer Schauspielausbildung.

Staatlich anerkannter Status ermöglicht BAföG, Bildungskredit und weitere Fördermöglichkeiten.

Als staatlich anerkannte Ergänzungsschule nach § 103 Berliner Schulgesetz stehen den Studierenden der Filmschauspielschule Berlin gesetzliche Förderungen zur Verfügung.

Staatliche Förderung

Schüler-BAföG

Die Ausbildungen an der Filmschauspielschule Berlin sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG förderungsfähig.

  • ✓Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
  • ✓Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den persönlichen Lebensumständen.
  • ✓Anträge werden beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht.

Kreditförderung

Bildungskredit des Bundes (ab 3. Semester)

Ab dem 3. Semester können Studierende den zinsgünstigen Bildungskredit des Bundes über die KfW beantragen.

  • ✓Monatliche Auszahlung von bis zu 300 € unabhängig vom eigenen Einkommen oder Eltern-Einkommen.
  • ✓Flexible Rückzahlungskonditionen erst Jahre nach dem Abschluss.

Arbeitsagentur & Jobcenter

Förderung durch die Agentur für Arbeit

In bestimmten Einzelfällen kann die Ausbildung über die Agentur für Arbeit gefördert werden.

  • ✓Möglichkeiten der Umschulung, Fortbildung oder Kostenübernahme im Einzelfall.
  • ✓Sprechen Sie vor Ausbildungsbeginn direkt mit Ihrer bzw. Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler.

Stipendien & Stiftungen

Stipendien & Förderfonds

Verschiedene Stiftungen und Fonds unterstützen Nachwuchskünstler*innen.

  • ✓Künstlerische Begabtenförderungen und regionale Kulturstiftungen.
  • ✓Beratung und Hilfestellung bei Nachweisen durch das Büro der Filmschauspielschule Berlin.

Beratung

Persönliche Beratung zur Ausbildungsfinanzierung

Unser Schulleitungsbüro unterstützt dich bei Fragen zu BAföG, Nachweisen und den richtigen Anlaufstellen.

Förderung verstehen

Die wichtigsten Fragen zu BAföG und Finanzierung.

Förderungen werden immer individuell geprüft. Hier findest du die belastbaren Grundlagen und die richtigen Anlaufstellen.

Muss Schüler-BAföG zurückgezahlt werden?

Nein. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss geleistet, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht.

Kann die Schule bei der Finanzierung beraten?

Ja. Das Schulbüro unterstützt bei Fragen zu Nachweisen und den nächsten Anlaufstellen.

Filmschauspielschule Berlin

Otto-Suhr-Allee 94
10585 Berlin-Charlottenburg
Mitglied im Verband deutschsprachiger privater Schauspielschulen